Steuerfreie Einfuhr für den privaten Bedarf

Personen mit Wohnsitz in Deutschland, die in einem anderen EUstaat für den privaten Verbrauch einkaufen, zahlen beim Einkauf die Umsatzsteuer, die am Ort des Verkaufs erhoben wird. Eine Erstattung dieser Umsatzsteuer erfolgt nicht mehr. Es gibt beim Einkauf für private Zwecke in anderen EUstaaten, ausgenommen beim Kauf von Kraft- und Wasserfahrzeugen keine Einschränkungen mehr. Lediglich bei verbrauch­steuerpflichtigen Waren vermutet die Finanzverwaltung, dass eine gewerbliche Verwendung vorgesehen ist, wenn folgende Grenzwerte überschritten werden:

• 800 Zigaretten (oder 400 Zigarillos oder 200 Zigarren oder 1 kg Rauchtabak oder eine anteilige Zusammenstellung dieser Waren);

• 10 Liter Spirituosen (oder 90 Liter Wein oder 110 Liter Bier oder 20 Liter Wermutwein oder eine anteilige Zusammenstellung dieser Waren).

Bei der Einreise aus Staaten, die nicht zur EU gehören, und bei der Einreise aus EUgebieten mit Sonderstatus, etwa bei der Einreise aus Helgoland, den Kanaren und den britischen Kanalinseln, dürfen folgende Waren für den privaten Bedarf abgabenfrei nach Deutschland eingeführt werden:

• 200 Zigaretten (oder 100 Zigarillos oder 50 Zigarren oder 250g Rauchtabak oder eine anteilige Zusammenstellung dieser Waren) bei einem Mindestalter von 17 Jahren;

• 500g Kaffee (oder 200g Kaffeeextrakt) bei einem Mindestalter von 15 Jahren;

• 1 Liter Spirituosen mit mehr als 22% Alkoholgehalt (oder 2 Liter Spirituosen mit einem Alkoholgehalt bis zu 22% oder 2 Liter Schaumwein oder eine anteilige Zusammenstellung dieser Waren) und zusätzlich 2 Liter Wein bei einem Mindestalter von 17 Jahren;

• 50g Parfum und 0,25 Liter Eau de Toilette sowie

• Arzneimittel in einer Menge, die dem persönlichen Bedarf des Reisenden entspricht.

Zusätzlich dürfen andere Waren - ausgenommen Goldlegierungen - bis zu einem Warenwert von 175 € abgabenfrei eingeführt werden; bei der Einreise aus Polen und Tschechien gilt insoweit ein Warenwert von nur 125 €.

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