Steuerfreie Überlassung einer Bahn Card an Arbeitnehmer

Für Arbeitnehmer und Geschäftsführer, die beruflich viel Reisen müssen und auch gerne privat mit der Bahn fahren, ist der Erwerb einer Bahn Card interessant. Mit einer Bahn Card werden die Reisen - nach dem seit 15.Dezember 2002 geltenden Tarifsystem der Bundesbahn - um 25% billiger. Der Arbeitgeber kann die Kosten für den Kauf einer Bahn Card steuer- und sozialabgabenfrei ersetzen, wenn die Kosten für die Dienstreisen durch die Bahn Card mindestens um den Preis der Bahn Card sinken.

Der Vorteil, dass der Arbeitnehmer die Bahn Card auch privat nutzen kann, bleibt steuer- und sozialversicherungsfrei, wenn der Arbeitgeber den Vorteil zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt. Welche Bahn Card der Arbeitgeber bezahlt (150 Euro für die 1. Klasse oder 60 Euro für die 2. Klasse), ist dem Finanzamt gleichgültig.

OFD Hannover v. 16.11.92 (S 2351-132-StH 211) in DStR 1993 S.19. § 1 ArEV.