Steueranmeldungen per Fax abgeben

Der Bundesminister der Finanzen hat mit Schreiben vom 20.Januar 2003 angeordnet, dass Umsatzsteuervoranmeldungen, Kapitalertragsteueranmeldungen und Lohnsteueranmeldungen ab sofort per Fax an das Finanzamt gesandt werden dürfen. Das erleichtert die Einhaltung der Abgabefristen wesentlich. Für die sonstigen Steuererklärungen, bei denen das Gesetz eine eigenhändige Unterschrift des Steuerpflichtigen vorschreibt, gilt diese Erleichterung jedoch nicht (BStBl 2003 I S.74).