Spekulationsverluste vor dem Jahresende 2001 realisieren!

Verluste aus privaten Veräußerungsgeschäften, die im Jahr 2001 nicht mit Gewinnen aus privaten Veräußerungsgeschäften ausgeglichen werden können, dürfen in das Jahr 2000 zurückgetragen oder in den Jahren nach 2001 mit Gewinnen aus privaten Veräußerungsgeschäften verrechnet werden. Deshalb lohnt es sich, das Wertpapierdepot vor dem Jahresende 2001 zu überprüfen, um zu klären, ob durch eine Umschichtung von Wertpapieren, die weniger als 1 Jahr im Depot liegen, Spekulationsverluste realisiert werden können. Das gilt auch für Aktienfonds, die in den letzten 12 Monaten erworben wurden.
Weil Spekulationsverluste unbegrenzt vorgetragen werden dürfen, lohnt es sich, wann immer es möglich ist, Vorrats-Spekulationsverluste anzulegen, indem Wertpapiere, deren Wert in den ersten 12 Monaten nach dem Kauf gefallen ist, in ähnliche Papiere umgeschichtet werden. Diese Spekulationsverluste dürfen dann im vorangegangenen, im laufenden oder in den folgenden Jahren mit Spekulationsgewinnen verrechnet werden. Steuerpflichtige, die im Jahr 2001 bewusst hohe Spekulationsverluste produzieren, können damit z.B. auch Spekulationsgewinne neutralisieren, die im Jahr 2000 angefallen sind.
Auch durch einen Verkauf an die Ehefrau lassen sich Spekulationsverluste realisieren, vorausgesetzt dass der Verkauf in allen Details wie unter fremden Dritten abgewickelt wird. In solchen Fällen ist ein Streit mit dem Finanzamt allerdings vorprogrammiert, so dass diese Variante nur im Notfall gewählt werden sollte, etwa wenn bestimmte Wertpapiere nicht in fremde Hände fallen sollen.