Spekulationsverluste vor dem 31.12.2000 realisieren

Verluste aus privaten Veräußerungsgeschäften, die im Jahr 2000 nicht mit Gewinnen aus privaten Veräußerungsgeschäften ausgeglichen werden können, dürfen in das Jahr 1999 zurückgetragen oder in den Jahren nach 2000 mit Gewinnen aus privaten Veräußerungsgeschäften verrechnet werden. Deshalb lohnt es sich, das Wertpapierdepot vor dem Jahresende 2000 zu überprüfen, um zu klären, ob durch den (vorübergehenden) Verkauf von Wertpapieren, die weniger als 1 Jahr im Depot liegen, Spekulationsverluste realisiert werden können.

Weil Spekulationsverluste unbegrenzt vorgetragen werden dürfen, lohnt es sich, wann immer es möglich ist, Vorrats-Spekulationsverluste anzulegen, indem Wertpapiere, deren Wert in den ersten 12 Monaten nach dem Kauf gefallen ist (vorübergehend) verkauft werden. Diese Spekulationsverluste dürfen dann im vorangegangenen, im laufenden oder in den folgenden Jahren mit Spekulationsgewinnen verrechnet werden. Steuerpflichtige, die im Jahr 2000 bewusst hohe Spekulationsverluste produzieren, können damit z.B. auch Spekulationsgewinne neutralisieren, die 1999 angefallen sind.