Selbstständiger EDVBerater ohne Abschluss ist freiberuflich tätig

Ein selbstständig im Bereich der Systemtechnik und Entwicklung komplexer Anwendersoftware arbeitender EDVberater ist ingenieurähnlich und damit freiberuflich tätig. Das gilt auch, wenn er mangels Hochschulabschluss nicht über ein ingenieurähnliches Grundlagenwissen verfügt. Die theoretischen Kenntnisse müssen allerdings denen an einer Hochschule Ausgebildeten entsprechen. Der Nachweis der theoretischen Kenntnisse kann insbesondere anhand eigener praktischer Arbeiten erbracht werden. D.h., dass das im Studium der Informatik erworbene Grundlagenwissen für die steuerrechtliche Qualifikation nicht ausschlaggebend ist, mit der Folge, dass die Tätigkeit nicht als gewerblich einzustufen ist.

FG Hamburg, Gerichtsbescheid vom 27.4.2006, Az. 6 K 120/02, unter www.iww.de, Abrufnr. 062545, Revision beim BFH unter Az. XI R 29/06