Schenkung von Kommanditanteilen ohne zugehöriges Sonderbetriebsvermögen nicht zu Buchwerten möglich

Ein Vater hatte 1994 seinen Kindern Kommanditanteile geschenkt. Ein im Sonderbetriebsvermögen befindliches Grundstück (sog. funktional wesentliches Sonderbetriebsvermögen) hatte er vorher zu Buchwerten in eine andere Personengesellschaft eingebracht. Das Finanzamt versteuerte die stillen Reserven der Kommanditanteile, weil diese nur dann zu Buchwerten geschenkt werden können, wenn gleichzeitig das Sonderbetriebsvermögen mitübertragen wird.
Der Bundesfinanzhof bestätigte die Auffassung des Finanzamts.
Hinweis: Das Gericht hat ausdrücklich offen gelassen, ob durch eine Gesetzesänderung ab 2001 die vorherige Übertragung von Sonderbetriebsvermögen in ein anderes Betriebsvermögen steuerunschädlich ist.