Schadensmeldung an die Berufsunfähigkeitsversicherung innerhalb von drei Monaten

Bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung ist der Schaden erst dann eingetreten, wenn die versicherte Person mindestens sechs Monate wegen Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfalls ununterbrochen außerstande ist, ihren Beruf ... auszuüben. Bei einem Unfall oder einer Erkrankung ist häufig zu Beginn nicht absehbar, ob die Beeinträchtigungen länger als sechs Monate andauern. Deshalb unterbleibt in der Praxis oft eine Meldung an die Berufsunfähigkeitsversicherung. Das kann fatale Folgen haben, denn wenn die Meldung bei der Versicherung später als drei Monate nach dem Schadensereignis eingeht, wird die Versicherung von ihrer Leistungspflicht frei. Dies hat der Bundesgerichtshof bereits am 7.Juli 1999 (IV ZR 32/98) in einem Grundsatzurteil entschieden.

Wenn Sie eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen haben, sollten sie die Versicherungsgesellschaft also bei jeder Erkrankung oder bei jedem Unfall, bei dem Spätfolgen auftreten können, innerhalb von drei Monaten benachrichtigen.