Rentenbezugsmitteilung

Die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung, berufsständische Versorgungseinrichtungen sowie Versicherungsunternehmen müssen der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte bis Ende Mai die ausgezahlten Rentenleistungen des Vorjahres mitteilen. Von dort werden die Daten den Landesrechenzentren überstellt und dann nach Vorauswahl an die zuständigen Finanzämter übermittelt. Diese Vorschrift stammt aus dem Alterseinkünftegesetz und ist erstmals für in 2005 zufließende Renten anzuwenden. Das bedeutet im Einzelnen:

Inhalt

Die Rentenbezugsmitteilungen enthalten die folgenden Angaben:

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  • Identifikationsnummer, Familienname, Vorname, Geburtsdatum und Geburtsort des Leistungsempfängers,
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  • Zahlungen, getrennt nach Leibrente und privaten Renten,
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  • Zeitpunkt des Beginns und des Endes des Leistungsbezugs,
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  • Bezeichnung und Anschrift des Mitteilungspflichtigen.

Betroffene Rentner

Solche Rentenbezugsmitteilungen sorgen nun rund acht Monate nach ihrer gesetzlichen Regelung und der Verkündung des Gesetzes für mediales Aufsehen. Denn durch die Rentenbezugsmitteilung fallen auch Rentner auf, die in den vergangenen Jahren keine Steuererklärung abgegeben haben oder für 2005 auf Grund der höheren Besteuerung von Altersrenten wieder oberhalb des Grundfreibetrags (zurzeit 40 Prozent der Einkünfte, höchstens jedoch 1.900 EUR) liegen. Dies soll bereits in diesem Jahr rund 2,2 Mio. Bürger treffen. Die Aufforderung, eine Steuererklärung abzugeben, ist daher nahe liegend.

Private Lebensversicherungen

Problematisch wirken sich die Rentenbezugsmitteilungen außerdem bei Zahlungen aus privaten Lebensversicherungen aus. Und dies trifft nicht nur für Ruheständler zu. Wurden nämlich in den Vorjahren jeweils Steuererklärungen abgegeben und dort Einnahmen aus privaten Lebensversicherungen nicht aufgeführt, wird dies über den neuen Informationsfluss nun bekannt gemacht.

Zugriffe auf Konten und Depots

Über die Rentenbezugsmitteilungen eingereichten Daten werden auch Nebeneinkünfte wie Zinsen, Dividenden oder Mieten transparent. Neben diesen Kontrollen bei den Renten kommt ab April der Zugriff auf die Konto- und Depotdaten hinzu. Bereits seit 2004 gibt es außerdem die Jahresbescheinigung der Banken. Rentner, die über die Bezugsmeldung auffallen, könnten über diese Informationswege zusätzlich überprüft werden. Böse erwischen kann es auch Ruheständler, die ein Konto jenseits des Heimatlandes haben. Denn ab Juli diesen Jahres melden die Banken aus 22 EUstaaten und weiteren wichtigen Drittstaaten Zinseinkünfte in den Wohnsitzstaat. Wer hier mit Schwarzgeld auffällt und zusätzlich bislang seine Rente nicht angegeben hat, kommt um den Vorwurf der Steuerhinterziehung kaum noch herum.

Strafrechtliche Konsequenzen

Die Nachfrage nach entsprechenden Einnahmen in vergangenen Jahren und Gründe für deren Verschweigen sind also vorprogrammiert. Nachzahlungen sowie möglicherweise die Einleitung eines Strafverfahrens könnten die negativen Folgen sein. Bis zu 400.000 Rentner können hierbei ins Visier der Finanzverwaltung geraten, schätzt die Deutsche Steuergewerkschaft. Ob diese Zahl stimmt und ob sich tatsächlich alle strafbar gemacht haben oder eher aus Unwissenheit bislang keine Steuererklärung eingereicht haben, werden die Einzelfälle zeigen.

Bei solchen Aussichten hätte es sich für Betroffene durchaus lohnen können, die Ende März auslaufende strafbefreiende Erklärung zu nutzen. Ab April bleibt aber nur noch die Selbstanzeige, um ein mögliches Strafverfahren zu vermeiden.

Technische Probleme

Laut Gesetz müssen die Auszahlungsstellen zwar ihre (automatischen) Mitteilungen in Bezug auf die Renten für das Jahr 2005 bis Mai kommenden Jahres übermitteln. Doch dieser Pflicht stehen derzeit noch technische Probleme entgegen. Denn für den Versand der Daten ist eine neue Steueridentifikationsnummer gemäß § 139a AO notwendig. Mit der Einführung dieser einheitlichen Kennziffer ist laut Bundesfinanzministerium jedoch nicht vor 2007 zu rechnen. Somit werden die Angaben zu den Renten erst einmal nur gesammelt und können erst zu einem späteren Zeitpunkt übermittelt werden.