Quartalszahler sollten Dauerfrist-verlängerung für 2008 beantragen

Jeder Unternehmer hat bis zum 10. Tag nach Ablauf jedes Voranmeldungszeitraums eine Umsatzsteuervoranmeldung zu übermitteln, in der er die Steuer für den Voranmeldungszeitraum selbst zu berechnen hat. Grundsätzlich muss eine Umsatzsteuervoranmeldung vierteljährlich abgegeben werden (Quartalszahlung). Folgende Ausnahmen sind zu beachten: • Im Jahr der Unternehmensgründung und im folgenden Kalenderjahr muss die Umsatzsteuervoranmeldung monatlich abgeben werden.

• Hat die Umsatzsteuer für das vorangegangene Kalenderjahr mehr als 6.136 EUR betragen, muss monatlich eine Voranmeldung abgegeben werden.

• Hat die Steuer für das vorangegangene Kalenderjahr nicht mehr als 512 EUR betragen, kann der Unternehmer von der Verpflichtung zur Abgabe der Voranmeldungen befreit werden.

Für die Abgabe der Voranmeldung kann eine Dauerfristverlängerung beantragt werden. Damit verlängert das Finanzamt dem Unternehmer die Fristen für die Abgabe der Voranmeldung und für die Entrichtung der Vorauszahlungen um einen Monat. Bei Gewährung einer Dauerfristverlängerung müssen Unternehmer die zur monatlichen Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldung verpflichtet sind, eine Sondervorauszahlung leisten. Quartalszahler hingegen sind von der Leistungspflicht befreit.

Ein erstmaliger Antrag auf Dauerfristverlängerung ist elektronisch bis zum 10.4.2008 zu stellen. Eine einmal für ein Kalenderjahr genehmigte Fristverlängerung gilt regelmäßig bei unveränderten Verhältnissen auch für die Folgezeit weiter.