PkwWertminderung durch Unfall keine

Wird ein Pkw bei einer Fahrt zur Arbeit aufgrund eines Unfalls beschädigt, so ist die hieraus resultierende Wertminderung regelmäßig nicht als außergewöhnliche Belastung abziehbar. Denn ein Pkw gehört grundsätzlich nicht zum lebensnotwendigen Bedarf.

Das gilt unabhängig davon, ob und in welchem Umfang das Fahrzeug für Fahrten im Zusammenhang mit der nichtselbstständigen Tätigkeit genutzt wird. Eine Ausnahme hiervon ist nur für Steuerpflichtige anzuerkennen, die so gehbehindert sind, dass sie sich außerhalb des Hauses nur mit einem Pkw fortbewegen können. Diese Auffassung hat der Bundesfinanzhof durch ein aktuelles Urteil bestätigt.

BFHurteil vom 24.4.2006, Az. III B 164/05, BFH/NV 2006, 1468