Passentzug bei Steuerschulden

Finanzamtliche Maßnahmen, die zum Ziel haben, einem ins Ausland geflüchteten Steuerschuldner den Pass entziehen zu lassen, sind rechtens. Das Steuergeheimnis wird durch derartige Maßnahmen nicht verletzt. Dies hat das Finanzgericht Rheinland-Pfalz mit Beschluss vom 4.November 1999 (1 V 2434/99 in LEXinform 553306) festgestellt.