Nur echteœ Spenden an Sportvereine absetzbar

Zwar können Mitglieder ihrem Verein Spenden zuwenden. Deren steuerliche Anerkennung ist aber zu versagen, wenn damit "gruppeneigennützige Zwecke€œ privater Lebensgestaltung verfolgt werden. Das ist anzunehmen, wenn wie im Urteilsfall erwartet wird, dass mit der Aufnahme neben Aufnahme- und Jahresbeitrag von allen Neueintretenden noch eine "Spende€œ geleistet wird.

BFHurteil vom 2.8.2006, Az. XI R 6/03 unter www.iww.de, Abrufnr. 063154