Noch gelten für die Eigenheimzulage die alten Regelungen

Nach der neuesten Fassung des Steuervergünstigungsabbaugesetzes gelten die bisherigen Vorschriften für die Eigenheimzulage bis zur Verkündung dieses Gesetzes zunächst weiter (§ 19 EigZulG). Alle Häuslebauer und Hauskäufer, die bis zur Verkündung des neuen Gesetzes, die wahrscheinlich erst im Juli 2003 stattfinden wird, einen Bauantrag stellen oder einen Kaufvertrag abschließen, können also weiterhin die "alte" Förderung über den gesamten achtjährigen Förderzeitraum beanspruchen.

Nach der Neuregelung im Steuervergünstigungsabbaugesetz soll es in Zukunft für Neu- und Altbauten acht Jahre lang nur noch einen einheitlichen Familiengrundbetrag von 1.000 € sowie 800 € pro Kind und Jahr geben. Für Eltern mit zwei Kindern wären das jährlich 2.600 €. Nach der derzeit noch geltenden Altregelung bekommt eine Familie mit zwei Kindern dagegen bei Neubauten 4.090 € und bei Altbauten 2.812 € Eigenheimzulage/Jahr.

Besonders vorteilhaft ist die Altregelung für Steuerpflichtige ohne Kinder. Denn sie würden nach der geplanten Neuregelung keine Eigenheimzulage mehr erhalten, weil die Bundesregierung die Subvention auf Eltern konzentrieren möchte. Außerdem soll die Einkommensgrenze, bis zu der die Zulage gewährt wird, durch das Steuervergünstigungsabbaugesetz um ca. 20% gesenkt werden.

Wie das Eigenheimzulagengesetz nach Inkrafttreten des Steuervergünstigungsabbaugesetzes aussehen wird, ist noch nicht absehbar, da die CDU im Vermittlungsausschuss wahrscheinlich noch einige Änderungen durchsetzen wird. Die Neuregelung wird aber auf keinen Fall großzügiger ausfallen als die derzeitige Förderung. Deshalb sollten Kaufverträge und Bauanträge für selbstgenutzte Immobilien möglichst bald abgeschlossen bzw. eingereicht werden.