Steuertipps Aktuell
Niedrigere Steuersätze ab 2004
Beim Einkommensteuertarif ist die für 2005 vorgesehene Tarifsenkung nur teilweise in das Jahr 2004 vorgezogen worden. Im Jahr 2004 gilt eine neue Berechnungsformel mit folgenden Eckwerten:
• Der Grundfreibetrag steigt von 7.235 € auf 7.664 €.
• Der Eingangssteuersatz wurde von 19,9% auf 16% gesenkt.
• Der Spitzensteuersatz wurde von 48,5% auf 45% gesenkt.
Ab dem Jahr 2005 wird es dann - bei einem unveränderten Grundfreibetrag - eine weitere Senkung des Steuersatzes geben. Ab 1.Januar 2005 sinkt der Eingangssteuersatz auf 15% und der Spitzensteuersatz auf 42%.
§ 32a Abs.1 EStG; § 52 Abs.41 EStG i.d.F.d. HBeglG 2004 in BGBl 2003 I,3076.