Niedrigere Steuersätze ab 2004

Beim Einkommensteuertarif ist die für 2005 vorgesehene Tarifsenkung nur teilweise in das Jahr 2004 vorgezogen worden. Im Jahr 2004 gilt eine neue Berechnungsformel mit folgenden Eckwerten:

• Der Grundfreibetrag steigt von 7.235 € auf 7.664 €.
• Der Eingangssteuersatz wurde von 19,9% auf 16% gesenkt.
• Der Spitzensteuersatz wurde von 48,5% auf 45% gesenkt.

Ab dem Jahr 2005 wird es dann - bei einem unveränderten Grundfreibetrag - eine weitere Senkung des Steuersatzes geben. Ab 1.Januar 2005 sinkt der Eingangssteuersatz auf 15% und der Spitzensteuersatz auf 42%.

§ 32a Abs.1 EStG; § 52 Abs.41 EStG i.d.F.d. HBeglG 2004 in BGBl 2003 I,3076.