Steuertipps Aktuell
Neue Freibeträge auf der Lohnsteuerkarte eintragungsfähig
In Kürze werden die Lohnsteuerkarten für das Jahr 2007 versandt. In diesem Zusammenhang ist zu beachten, dass neben den bislang üblichen voraussichtlichen Aufwendungen nun auch folgende weitere berücksichtigt werden können:
§ Kinderbetreuungskosten von bis zu 4.000 EUR je Kind und
§ Handwerker- bzw. Pflegeleistungen.
In besonderer Weise wirkt sich diese Möglichkeit bei haushaltsnahen Dienstleistungen aus. Denn die voraussichtlichen Abzugsbeträge werden mit dem Vierfachen der Steuerermäßigung auf der Lohnsteuerkarte eingetragen.
Der Aufwand für Kinderbetreuung und Dienste rund um Haus und Garten können auch noch für das laufende Jahr 2006 in Anspruch genommen werden, sofern der entsprechende Antrag bis zum 30.11.2006 gestellt wird. Danach erfolgt die Berücksichtigung des kompletten Freibetrags bei den verbleibenden Gehältern des laufenden Jahres. Sofern berufstätige Elternteile eine Berücksichtigung des Freibetrags im Lohnsteuerermäßigungsverfahren für Kinderbetreuungskosten beantragen, können sie noch eine Besonderheit nutzen: Die Aufwendungen werden wie Werbungskosten berücksichtigt, aber ohne dass zunächst die Pauschbetragsgrenze von 920 EUR überschritten werden muss. Damit wird sogar schon ein unter der 920 EURgrenze liegender Aufwand eintragungsfähig. Generell sind die Aufwendungen berücksichtigungsfähig, deren zugrunde liegenden Leistungen nach dem 31.12.2005 erbracht wurden.
Da zur Zeit des Druckauftrags für die Vordrucke zum Lohnsteuerermäßigungsverfahren 2006 die Gesetzesänderung noch nicht bekannt war, musste die Finanzverwaltung eine zusätzliche Anlage kreieren. Nur in dieser können die Angaben zu Kinderbetreuungskosten und/oder haushaltsnahen Dienstleistungen eingetragen werden.
OFD Koblenz vom 19.7.2006, Az. S 2365 A - St 32 3, unter www.iww.de, Abrufnr. 062549