Änderungen bei der Familienförderung ab 2002

Auf Grund des Zweiten Gesetzes zur Familienförderung, das jetzt als Gesetzentwurf vorliegt, muss mit folgenden Änderungen gerechnet werden, die bei vielen Eltern zu Entlastungen, bei einigen Steuerpflichtigen aber auch zu Steuererhöhungen führen werden:
- Der Kinderfreibetrag soll ab 2002 von 3.564 € auf 3.648 € angehoben werden. Außerdem soll ab 2002 ein neuer Freibetrag i.H.v. 2.160 € für die Betreuung und Erziehung oder Ausbildung für alle Kinder eingeführt werden; dieser Freibetrag tritt an die Stelle des derzeitigen Betreuungsfreibetrags, der nur für Kinder bis zum 16. Geburtstag gewährt wird (§ 32 Abs.6 EStG).
- Ein neuer § 33c EStG ermöglicht ab 2002 voraussichtlich den Abzug nachgewiesener Kinderbetreuungskosten bei erwerbstätigen Alleinstehenden oder bei einer Erwerbstätigkeit beider Ehegatten. Dieser Abzugsbetrag wird nur für Kinder unter 14 Jahren gewährt. Er soll bis zu 1.500 € pro Kind betragen, soweit die Kinderbetreuungskosten für ein Kind 1.548 € übersteigen.
- Das Kindergeld für das 1. und 2. Kind soll von 138 € auf 154 € monatlich angehoben werden. Ab 2002 wird das Kindergeld dann 154 € für das erste, zweite und dritte Kind und 179 € für das 4. und jedes weitere Kind betragen (§ 66 Abs.1 EStG).
- Zur Gegenfinanzierung dieser Maßnahmen wird der Sonderausgabenabzug nach § 10 Abs.1 Nr.8 EStG für die Beschäftigung eines "Dienstmädchens" voraussichtlich ab 2002 wegfallen; dies sollte bereits jetzt bei der Einstellung einer Haushaltshilfe bedacht werden.
- Auch die Ausbildungsfreibeträge nach § 33a Abs.2 EStG sollen reduziert werden. Es wird ab 2002 voraussichtlich nur noch einen Ausbildungsfreibetrag in Höhe von 924 € geben, und zwar für volljährige Kinder, die sich in Berufsausbildung befinden und auswärts untergebracht sind.
- Als dritte Gegenfinanzierungsmaßnahme soll der Haushaltsfreibetrag für Alleinstehende mit Kind, der z.Z. 5.616 DM beträgt, in den Jahren 2002 bis 2005 nach und nach auf 0 € abgebaut werden (§ 32 Abs.7 EStG).

Gesetzentwurf des Zweiten Gesetzes zur Familienförderung in BR-Drucksache 393/01.