Monatlich 50 € als Zuschuss für einen privaten Internetanschluss ohne Abzüge auszahlen

An Arbeitnehmer, die einen privaten Internetzugang besitzen, darf jeden Monat ein Zuschuss für die Internetnutzung in Höhe von bis zu 50 € abgabenfrei ausbezahlt werden. Voraussetzung hierfür ist, dass der Arbeitgeber diesen Zuschuss mit 25% pauschal versteuert und zusätzlich zum normalen Gehalt auszahlt. Außerdem muss der Arbeitnehmer eine Erklärung abgeben, aus der sich ergibt, dass er einen privaten Internetanschluss besitzt, und dass dafür im Jahresdurchschnitt mindestens Gebühren in Höhe des monatlichen Zuschusses anfallen. Diese Erklärung muss der Arbeitgeber zum Lohnkonto nehmen. Da viele Arbeitnehmer einen privaten Internetanschluss besitzen, bietet § 40 Abs.2 Satz 1 EStG eine interessante Möglichkeit, Arbeitnehmern jeden Monat 50 € abgabenfrei auszuzahlen. Diese Chance sollte bei allen Gehaltserhöhungen genutzt werden, um das Nettogehalt der Arbeitnehmer anzuheben.

Bei Zuschüssen, die 50 €/Monat übersteigen, müssen die Aufwendungen zumindest für einen repräsentativen Zeitraum von drei Monaten nachgewiesen werden. Hieraus kann dann ein Durchschnittswert ermittelt werden, der so lange gilt, bis sich die Verhältnisse wesentlich ändern (§ 127 Abs.4a LStR 2002; § 2 Abs.1 ArEV).