LKW-Mautgebühren

Spediteure müssen seit dem 1. Januar 2005 für die Benutzung von Auto-bahnen auch in Deutschland Mautgebühren entrichten. Diese Gebühren sind umsatzsteuerfrei. Die Spediteure wälzen die Mautgebühren auf ihre Kunden ab und erhöhen dadurch das umsatzsteuerpflichtige Entgelt für ihre Beförderungsleistung. Ein durchlaufender Posten, der die umsatz-steuerfreie Weitergabe der Mautgebühren durch die Spediteure ermögli-chen würde, liegt in einem solchen Fall nicht vor, denn Schuldner der Mautgebühren sind die Spediteure.