Leistung von Umzugsspedition zählt zur haushaltsnahen Dienstleistung

Bereits seit 2003 können für bestimmte haushaltsnahe Dienstleistungen, d.h. Tätigkeiten, die nicht von einem Fachmann auszuführen sind, als Steuerermäßigung bis zu 600 EUR im Jahr abgezogen werden. Seit 2006 kommen "Handwerkerleistungen€œ hinzu. Entgegen der bisherigen Verwaltungsauffassung fallen unter die begünstigten Leistungen nun auch von Speditionen durchgeführte privat veranlasste Umzüge. Dies gilt in allen noch offenen Fällen.

OFD Koblenz, Verfügung vom 8.5.2006, Az. S 2296b A - St 32 3, DStR 2006, 902