Krankheit wegen Mobbing führt nicht zu Werbungskosten

Aufwendungen im Zusammenhang mit seelischen Erkrankungen durch Mobbingsituationen am Arbeitsplatz führen im Allgemeinen nicht zu Werbungskosten. Berufliche Enttäuschungen und ein Karrierebruch kommen in Leitungsberufen nicht selten vor. Berufsbezogene Elemente und Umstände der allgemeinen Lebensführung sind in diesen Fällen oft untrennbar miteinander verbunden, wodurch der Werbungskostenabzug letztlich ausgeschlossen ist.

BFHurteil vom 23.1.2008, Az. VI B 91/07, unter www.iww.de, Abrufnr. 081363