Kostenpauschale von Abgeordneten rechtmäßig?

Vor dem Bundesfinanzhof (BFH) sind zurzeit zwei Verfahren anhängig, in denen es um die Frage der Rechtmäßigkeit unterschiedlicher Werbungs-kostenabzüge für "normale€œ Steuerpflichtige und Abgeordnete des Deut-schen Bundestags geht.

Während ein "normaler€œ Steuerbürger für eine Steuerfreistellung über 920 EUR hinaus jede einzelne berufliche Aufwendung nachweisen muss, kann ein Abgeordneter ohne weiteres eine Kostenpauschale i.H.v. etwa 30 v.H. seiner Gesamtbezüge ohne Einzelnachweis geltend machen. Bis der BFH entschieden haben wird, können betroffene Steuerpflichtige Ein-spruch gegen ihren Steuerbescheid einlegen. Bei abweisenden Beschei-den kann auf Ruhen des Verfahrens geklagt werden.

Revisionen beim BFH, Az. VI R 63/04 und Az. VI R 81/04