Kontrollen bei Vermietern von Fremdenzimmern

Die Oberfinanzdirektion Koblenz hat sich in einer Pressemitteilung zu aktuellen Überprüfungen bei Vermietern von Fremdenzimmern vor Ort geäußert. Danach stehen Vermieter von Fremdenzimmern und Ferienwohnungen in Rheinlandpfalz ab sofort im Visier der Steueraufsicht und können unerwartet Besuch von Mitarbeitern der Steuerfahndungsstelle erhalten. Anlass können Auffälligkeiten im Rahmen der Bearbeitung von Steuererklärungen sein. Die Unstimmigkeiten sollen dann durch die Ermittlung vor Ort geklärt werden. Insbesondere ist zu beachten, dass ausreichende Aufzeichnungen für Zwecke der Besteuerung geführt werden müssen und je nach Einkunftsart Aufbewahrungspflichten von bis zu zehn Jahren für diese Aufzeichnungen bestehen. Durch diese Aktionen sollen Bürger auf ihre steuerlichen Pflichten hingewiesen und somit insgesamt die Steuermoral gefördert werden. Sie beziehen sich zunächst zwar nur auf Rheinlandpfalz, lassen aber Rückschlüsse auf eventuell vergleichbare Aktivitäten in anderen Bundesländern zu.

OFD Koblenz, Pressemitteilung vom 21.9.2007, unter www.iww.de, Abrufnr. 073400