Kontopfändungsschutz geplant

Der Deutsche Bundestag hat einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Reform des Kontopfändungsschutzes beraten.

Mit der Reform soll erstmalig ein sogenanntes Pfändungsschutzkonto ("Pkonto€œ) eingeführt werden. Auf dem Pkonto soll ein Schuldner für sein Guthaben einen automatischen Sockelpfändungsschutz erhalten. Bei einem Ledigen ohne Unterhaltsverpflichtungen sind dies aktuell z.B. 985,15 EUR pro Monat. Aus diesem Betrag können u.a. Lastschriften und Barabhebungen erfolgen. Aus welchen Einkünften das Guthaben herrührt, ist irrelevant.

BMJ, Pressemitteilung vom 24.1.2008, unter www.iww.de, Abrufnr. 080548