Kindergeld bis zur Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses

Ein Universitätsstudium ist regelmäßig erst in dem Zeitpunkt abgeschlossen, in dem eine Prüfungsentscheidung ergangen ist. Denn der Eintritt in einen der akademischen Ausbildung entsprechenden Beruf ist im Regelfall erst möglich, wenn die zur Feststellung des Studienerfolgs vorgesehene Prüfungsentscheidung vorliegt.

Die Berufsausbildung eines Kindes endet also i.d.R. erst mit der Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses. Die Berufsausbildung ist jedoch bereits zu einem früheren Zeitpunkt beendet, wenn das Kind nach Erbringung aller Prüfungsleistungen eine Vollzeiterwerbstätigkeit aufnimmt. Dies hat der BFH mit Urteil vom 12.Mai 2000 entschieden.

BFH-Urteil v. 12.5.00 (VI R 143/99) LEXinform 554113.