Keine Pauschalierung der Lohnsteuer für bei einer Betriebsfeier übergebene Goldmünzen

Werden im Rahmen einer Betriebsveranstaltung an alle Arbeitnehmer wertvolle Geschenke überreicht, kann der Arbeitgeber die Lohnsteuer nicht mit einem Pauschalsteuersatz von 25 Prozent erheben.

Im Urteilsfall ging es um an alle Arbeitnehmer überreichte Goldmünzen im Wert von ca. 280 EUR pro Stück. Werden diese z.B. im Rahmen einer Weihnachtsfeier übergeben, ist von einer "untypischen Programmgestaltung€œ auszugehen. Denn eine solche Zuwendung könnte auch völlig losgelöst von der Veranstaltung erfolgen. Geschenke aus Anlass von Weihnachtsfeiern und ähnlichen Betriebsfesten sind nur solche, die den Rahmen und das Programm der Festivitäten betreffen. Damit stellen die Geschenke bei den Arbeitnehmern hier steuerpflichtigen Arbeitslohn dar.

BFHurteil vom 7.11.2006, Az. VI R 58/04, unter www.iww.de, Abrufnr. 063595