Keine Geschäftsveräußerung im Ganzen beim Verkauf eines unvermieteten Grundstücks

Nach umsatzsteuerrechtlichen Regelungen unterliegen Umsätze im Rahmen einer Geschäftsveräußerung im Ganzen an einen anderen Unternehmer für dessen Unternehmen nicht der Umsatzsteuer.

Die Übertragung eines weder vermieteten noch verpachteten Grundstücks stellt aber regelmäßig keine solche Geschäftsveräußerung dar, die nicht umsatzsteuerbar ist. Denn eine bloße Grundstücksübertragung führt nicht zur Übertragung eines Unternehmensteils, mit dem eine selbstständige Tätigkeit fortgesetzt werden kann, sondern nur zur Übertragung eines einzelnen Vermögensgegenstands. Für eine Geschäftsveräußerung im Ganzen kommt es maßgeblich darauf an, dass das übertragene Vermögen die Fortsetzung einer bisher durch den Veräußerer ausgeübten Tätigkeit ermöglicht. Der Erwerber muss zudem die Absicht haben, den übertragenen Geschäftsbetrieb weiter zu betreiben. Er darf ihn nicht sofort abwickeln wollen. Somit ist der Verkauf eines unvermieteten Grundstücks keine Geschäftsveräußerung im Ganzen. Es liegt eine grundsätzlich umsatzsteuerfreie Grundstücksübertragung vor.

BFHurteil vom 11.10.2007, Az. V R 57/06, DStR 2008, 292