Kann das Altersvorsorgevermögen eines Riester-Anlegers vererbt werden?

Eine Auszahlung des Restbetrages, der zum Todeszeitpunkt in einem privaten Altersvorsorgevertrag noch enthalten ist, an die Erben ist möglich, wenn die Vertragskonditionen dies zulassen. Bei der betrieblichen Altersvorsorge ist dies in der Regel nicht der Fall; hier sind meist nur Hinterbliebenenrenten vorgesehen.

Wenn das Altersvorsorgevermögen vererbt wird, handelt es sich um eine "schädliche Verwendung". In diesem Fall bekommen die Erben zwar das eingezahlte Geld sowie die angefallenen Erträge ausgezahlt. Allerdings muss zuvor die gesamte in dem Restbetrag enthaltene staatliche Förderung zurückgezahlt werden. Außerdem müssen die angefallenen Zinsen versteuert werden. Zusätzlich fällt unter Umständen Erbschaft­steuer an (www.vdr.de).