Kürzungen bei den Abschreibungen

Die Halbjahresregelung bei der Abschreibung beweglicher Wirtschaftsgüter in Abschnitt 44 Abs.2 der Einkommensteuerrichtlinien 2003 wurde gestrichen. Das betrifft alle Wirtschaftsgüter, die nach dem 31.Dezember 2003 angeschafft werden. Die Abschreibung muss in Zukunft monatsgenau vorgenommen werden.

§ 7 Abs.1 Satz 4 EStG; § 52 Abs.21 EStG i.d.F.d. HBeglG 2004 in BGBl 2003 I,3076.