Kürzung der Arbeitnehmer-Sparzulage und Wohnungsbau-Prämie

• Die Wohnungsbauprämie beträgt ab dem Sparjahr 2004 nur noch 8,8% an Stelle von bisher 10%. Alle übrigen Bestimmungen des Wohnungsbauprämiengesetzes gelten unverändert weiter (Art.5 HBeglG 2004 in BGBl 2003 I,3076).

• Die Arbeitnehmersparzulage wurde wie folgt reduziert:

- Die bisherige Zulage von 10%, die z.B. für Bausparverträge gilt, beträgt jetzt 9%; sie wird bis zum Höchstbetrag von 470 € gewährt (bisher 480 €).

- Die bisherige Zulage von 20%, die z.B. für Wertpapiersparverträge bezahlt wird, beträgt jetzt 18%; sie wird jetzt bis zum Höchstbetrag von 470 € gewährt (bisher 408 €).

- Die bisherige Zulage von 25% (bei Hauptwohnsitz im Beitrittsgebiet) beträgt jetzt 22%.

Diese Änderungen gelten erstmals für vermögenswirksame Leistungen, die im Jahr 2004 angelegt werden (Art.19 HBeglG 2004 in BGBl 2003 I,3076).