Jedes Jahr bis zu 1.000 DM steuerfreie Einkünfte für Vermieter

Für Besitzer einer selbstgenutzten oder angemieteten Immobilie gibt es eine interessante Möglichkeit, ohne großen Aufwand bis zu 1.000 DM steuerfrei zu verdienen. Der Immobilienbesitzer muss lediglich einen oder mehrere Räume vorübergehend vermieten. Sofern die Einnahmen 1.000 DM bzw. 520 Euro pro Kalenderjahr nicht übersteigen, sieht die Finanzverwaltung aus Vereinfachungsgründen von einer Besteuerung ab. Dies ergibt sich aus Abschnitt 161 der Einkommensteuer-Richtlinien 2001.
Interessant ist diese Besteuerungslücke vor allem für Steuerpflichtige, die in der Umgebung einer Großstadt wohnen, in der regelmäßig Kongresse oder Messen stattfinden. Wenn während einer solchen Veranstaltung vorübergehend Angehörige beherbergt werden, kann diesen für die Übernachtungen eine angemessene Rechnung ausgestellt werden, die als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abzugsfähig ist. Bei dem Vermieter bleiben die Einnahmen dagegen steuerfrei, wenn er darauf achtet, dass die Einnahmen nicht mehr als 520 Euro/Jahr betragen.

Einkommensteuer-Richtlinien 2001 in BR-Drucksache 650/01.