Investitionszuschüsse beantragen!

Ca. 50% der Fläche Deutschlands zählen zum Gebiet der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur". In diesem Gebiet können Investitionszuschüsse für volkswirtschaftlich besonders förderungswürdige Investitionsvorhaben der gewerblichen Wirtschaft einschließlich des Fremdenverkehrsgewerbes sowie Mittel der EU aus dem Fonds für regionale Entwicklung beantragt werden. Die Investitionszuschüsse werden neben der Investitionszulage gewährt, so dass die Zulagen und Zuschüsse zusammen in einigen Regionen mehr als 30% betragen.

Die Investitionszuschüsse, auf die kein Rechtsanspruch besteht, werden insbesondere für die Errichtung, Erweiterung, Umstellung oder grundlegende Rationalisierung einer gewerblichen Betriebsstätte, für den Erwerb und die Verlagerung einer Betriebsstätte, sowie für die mit diesen Maßnahmen im Zusammenhang stehende Schaffung von Ausbildungsplätzen und hochwertigen Arbeitsplätzen gezahlt.

Gefördert wird die Anschaffung oder Herstellung der zum Investitionsvorhaben zählenden Wirtschaftsgüter, soweit diese aktiviert werden. Ausgenommen von der Förderung sind Investitionen, die der Ersatzbeschaffung dienen.

Alle Grundsätze, Verwaltungsanweisungen, Adressen und Antragsformulare für die Jahre 2000-2004 können der Bundestag-Drucksache 14/3250 entnommen werden. Diese Bundestag-Drucksache hat einen Umfang von 260 Seiten. Sie kann bezogen werden bei der Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 13 20, 53003 Bonn.