Höhere Grundbesitzwerte bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer

Das Bundesministerium der Finanzen setzte 1999 eine Arbeitsgruppe ein, die sich mit der Bewertung des Grundbesitzes für Zwecke der Vermögensbesteuerung befassen sollte. Der Bericht dieser "Sachverständigenkommission Vermögensbesteuerung" liegt jetzt vor. Nachfolgend sind die wesentlichen Ergebnisse aufgeführt, die voraussichtlich demnächst hinsichtlich der Bewertung des Grundbesitzes für Zwecke der Erbschaft- und Schenkungsteuer Bedeutung erlangen werden:

Bei den unbebauten Grundstücken betragen die Bodenrichtwerte derzeit nur rund 72% des Verkehrswertes. Die Kommission empfiehlt deshalb, dass der Abschlag vom Bodenrichtwert bei der Bewertung unbebauter Grundstücke von derzeit 20% auf 10% abgesenkt werden soll.

Das derzeitige Bewertungsverfahren für bebaute Grundstücke ist nach Ansicht der Kommission ungeeignet. Die Unzulänglichkeiten des derzeitigen Verfahrens führen dazu, dass das Ertragswertverfahren je nach Gebäudeart nur zwischen 49% und 57% des Verkehrswertes erfasst. Die Kommission ist daher der Ansicht, dass Mietwohngrundstücke in Zukunft aufgrund eines geänderten Ertragswertverfahrens bewertet werden sollten. Alle übrigen bebauten Grundstücke sollen aufgrund eines Sachwertverfahrens mit getrennter Ermittlung von Boden- und Gebäudewert bewertet werden.

Es muss damit gerechnet werden, dass die Wertansätze für Immobilien bei der Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer möglicherweise bereits ab 2002 wesentlich höher ausfallen als derzeit. Ohnehin geplante Schenkungen sollten also rechtzeitig vorbereitet werden.