Höhere Einkommensgrenze bei der Familienversicherung

In der gesetzlichen Krankenversicherung sind der Ehegatte und die Kinder beitragsfrei mitversichert, wenn diese Familienangehörigen selbst über kein Gesamteinkommen verfügen, das ein Siebtel der monatlichen Bezugsgröße überschreitet. Auch in der sozialen Pflegeversicherung sind der Ehegatte und die Kinder des Versicherten unter denselben Voraussetzungen wie in der gesetzlichen Krankenversicherung familienversichert.
Die Familienversicherung ist seit 1.Januar 2001 für Familienangehörige ausgeschlossen, die ein eigenes monatliches Gesamteinkommen haben, das regelmäßig im Monat mehr als 640 DM beträgt. Dieser Grenzwert gilt einheitlich in ganz Deutschland.

KKH-Nachrichten Nr.1/2001 S.6.