Herabsetzung der Rentenversicherungsbeiträge

Selbständige, die Mitglieder der gesetzlichen Rentenversicherung sind, können ihre Beiträge seit 1.Januar 2001 schneller herabsetzen lassen. Es muss jetzt nicht mehr der nächste Steuerbescheid abgewartet werden, bis sich eine dramatische Einkommensminderung auch auf den zu zahlenden Beitrag auswirkt. Bei einer mindestens 30-prozentigen dauerhaften Einkommensminderung kann ab 2001 sofort eine Beitragssenkung beantragt werden.
Dies hat die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte in ihren Internet-Pressemitteilungen (www.bfa-berlin.de) bekannt gegeben.