Haftungsrisiken für Vereinsvorsitzende

Schließt ein Sportverein Arbeitsverträge ab, dann ist er zur Einbehaltung und Abführung der Lohnsteuer und zur Abgabe von Lohnsteueranmeldungen verpflichtet. Der Vorsitzende eines eingetragenen Vereins ist als gesetzlicher Vertreter verpflichtet, die steuerlichen Pflichten des Vereins zu erfüllen. Das gilt nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs vom 13.März 2003 auch für Vereine, die nach der Satzung Vereinsabteilungen unterhalten, wenn der Hauptverein die Arbeitgeberfunktion innehat (BStBl 2003 II,556).