Grundsteuer bei Selbstnutzung verfassungsgemäß

Das Bundesverfassungsgericht hat die Beschwerde gegen die Festsetzung der Grundsteuer bei selbst genutzten Immobilien abgewiesen. Damit werden sowohl Gemeinden als auch Finanzämter Rechtsbehelfe gegen Grundsteuer- und Grundsteuermessbescheide sowie Anträge auf Aufhebung der Einheitswerte entsprechend abweisen.

Zwar ist noch eine Revision beim Bundesfinanzhof anhängig. Die Aussicht auf Erfolg in diesem Verfahren ist aber eher unwahrscheinlich.

BVerfG, Beschluss vom 21.6.2006, Az. 1 BvR 1644/05, unter www.iwww.de, Abrufnr. 061966