Grundstücksschenkung an Minderjährige

Werden Immobilien auf minderjährige Kinder übertragen, stellt sich für die steuerliche Anerkennung einer solchen Schenkung immer die Frage, ob ein Ergänzungspfleger erforderlich ist oder nicht. Maßgebend für diese Entscheidung ist grundsätzlich, ob dem minderjährigen Nachwuchs ausschließlich wirtschaftliche und rechtliche Vorteile oder gleichzeitig auch Belastungen zugewendet werden.

In einem vom Bundesfinanzhof entschiedenen Fall wurde ein minderjähriges Kind an einer vermögensverwaltenden Grundstücksgesellschaft in der Rechtsform einer Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (GbR) beteiligt. Der Vorgang ist steuerlich nicht als Schenkung anerkannt worden, so dass die GbRanteile weiter bei den Eltern verbleiben. Auslöser für diese steuerliche Beurteilung war die fehlende Mitwirkung eines Ergänzungspflegers. Dieser ist bei der Zuwendung eines Anteils an einer Personengesellschaft unerlässlich, da dieser Vorgang dem Minderjährigen nicht nur Vorteile bringt.

BFH, Urteil vom 27.4.2005, Az. II R 52/02, DStR 2005, 1937