GmbHSpenden an Kirchengemeinde als verdeckte Gewinnausschüttung

Spenden einer Kapitalgesellschaft an eine Kirchengemeinde können zu verdeckten Gewinnausschüttungen (vGA) führen und deshalb nicht zum steuermindernden Abzug zugelassen werden. Das ist zumindest immer dann der Fall, wenn sie durch ein besonderes Näheverhältnis zwischen dem Spendenempfänger und dem Gesellschafter der spendenden Gesellschaft veranlasst sind. Das gilt insbesondere auch im Zusammenhang mit Spenden an eine juristische Person des öffentlichen Rechts (z.B. Gemeinden). Nicht erforderlich ist, dass der Gesellschafter selbst an dem Vorteil teilhat. Der Bundesfinanzhof folgt damit nicht der im Schrifttum vertretenen Ansicht, dass solche Zuwendungen generell keine vGA sein können, wenn sie aus der Sicht des Leistenden eine Spende darstellen.

BFHbeschluss vom 19.12.2007, Az. I R 83/06, unter www.iww.de, Abrufnr. 082171