Steuertipps Aktuell
Getrennte Verjährung bei Zusammenveranlagung
Bei zusammenveranlagten Ehepaaren ist die Festsetzungsverjährung für jeden Partner gesondert zu prüfen. Dazu kann es z.B. kommen, wenn bei einem Ehegatten eine Betriebsprüfung durchgeführt wird, wodurch die Festsetzungsfrist gehemmt wird. Für den nicht beteiligten Partner bleibt es in diesem Fall bei der normalen Festsetzungsfrist von vier Jahren. Dem steht auch nicht entgegen, dass es zu Einkommensteuerfestsetzungen in unterschiedlicher Höhe kommen kann. Denn die Ehegatten sind eigenständige Steuersubjekte.
BFHurteil vom 25.4.2006, Az. X R 42/05, DB 2006, 1535