Gestaltung von Gehaltszulagen in 2006

Anstatt einer Lohnerhöhung für das Jahr 2006 kann der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern auch eine lohnsteuerbegünstigte Leistung anbieten. Dabei kann er derzeit z.B. wählen zwischen:

Fahrtkostenzuschüsse bei Autofahrern bis 0,30 EUR je Entfernungskilometer für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte, maximal 4.500 EUR. Die Zulage ist mit 15 Prozent pauschal zu versteuern, Sozialabgaben entfallen.

Essenszuschüsse, für den Kantinen- oder Gaststättenbesuch. Sie sind steuerfrei, wenn der Arbeitnehmer einen Eigenanteil von mindestens 2,61 EUR (voraussichtlich ab 2006: 2,64 EUR) je Mittagessen übernimmt. Wenn bei der Ausgabe von Essensmarken der Wert einer Marke um nicht mehr als 3,10 EUR über dem amtlichen Sachbezugswert von 2,61 EUR liegt (voraussichtlich ab 2006: 2,64 EUR), müssen nur 2,61 EUR (voraussichtlich ab 2006: 2,64 EUR) als geldwerter Vorteil versteuert werden.

Übernahme der Unterbringungskosten für Kinder bis zum Alter von sechs Jahren, die noch nicht zur Schule gehen (z.B. Kindergartenbeitrag, auch Kosten für Tages- oder Wochenmütter).

Zuschüsse zu Fahrtkosten im öffentlichen Linienverkehr (Jobticket, Bahncard etc.) sind seit dem 1.1.2004 nicht mehr begünstigt. Die Zuschüsse sind der Lohnsteuer und der Sozialversicherung zu unterwerfen. Beim Jobticket kann die monatliche Freigrenze für Sachbezüge von aktuell 44 EUR angewandt werden.