Gesetzentwurf eines Ersten Gesetzes zum Abbau bürokratischer Hemmnisse insbesondere in der mittelständischen Wirtschaft Pläne für die mittelständische Wirtschaft zum Bürokratieabbau

Aktuell plant die Bundesregierung weitreichende mittelstandsfreundliche Reformen mit dem Ziel, kleine und mittlere Unternehmen von wachstumshemmender Überregulierung zu befreien. In verschiedenen Rechtsgebieten sollen dazu unnötige Vorschriften abgeschafft sowie gesetzliche Anforderungen auf ein verträgliches Mindestmaß reduziert werden. Kurzfristig soll es im Zuge dessen unter anderem zu folgenden steuerrechtlich relevanten Änderungen kommen:

  • Ab 2007 soll die Umsatzgrenze für die Buchführungspflicht von 350.000 EUR auf 500.000 EUR erhöht werden.
  • Die Pflicht zur Vorsteuerberichtigung beim nachträglichen Einbau in vorhandene Wirtschaftsgüter soll deutlich weniger als bislang zum Tragen kommen.
  • Der Betrag für Kleinbetragsrechnungen soll von 100 EUR auf 150 EUR angehoben werden. D.h. zukünftig soll aus Rechnungen bis zu einem Betrag i.H.v. 150 EUR ein Vorsteuerabzug in Anspruch genommen werden können, wenn der Beleg nicht alle sonst notwendigen Angaben, wie z.B. die vollständige Namensangabe des Rechnungsempfängers, enthält.

    Mittelfristig sind darüber hinaus weitere Maßnahmen geplant, die in größere Reformvorhaben integriert werden sollen. Dieser Maßnahmenkatalog umfasst u.a. folgende Überlegungen:

  • Die Regelungen zur Bauabzugsteuer sollen überprüft werden. Im Ergebnis könnte es zur Abschaffung kommen.
  • Arbeitgeber könnten von der Pflicht zur Durchführung des Lohnsteuerjahresausgleichs für ihre Arbeitnehmer befreit werden.
  • Die Verwendung des Formulars "EÜR€œ soll im Rahmen der geplanten Unternehmenssteuerreform angepasst, aber nicht abgeschafft werden.
  • Die Betragsgrenze, ab der ein geringwertiges Anlagegut in ein Bestandsverzeichnis aufgenommen werden muss, soll von 60 EUR auf 100 EUR angehoben werden. Der Betrag von 410 EUR zur Einstufung als geringwertiges Wirtschaftsgut soll hierbei aber nicht geändert werden.

    Gesetzentwurf eines Ersten Gesetzes zum Abbau bürokratischer Hemmnisse insbesondere in der mittelständischen Wirtschaft vom 5.5.2006, unter www.iww.de, Abrufnr. 061561; Zusammenfassung der Vorhaben/Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie, unter www.iww.de, Abrufnr. 061621