Genereller Anspruch auf volle Pauschalen bei doppelter Haushaltsführung

Bei der aus beruflichen Anlass begründeten doppelten Haushaltsführung besteht auch dann ein Anspruch auf die Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen, wenn der Arbeitnehmer nur ein niedriges Gehalt bezieht. Dies gilt selbst dann, wenn nach Abzug der Pauschalen nur ein geringer Betrag zum Lebensunterhalt verbleibt. Daneben besteht u.a. auch ein Rechtsanspruch auf den Ansatz von Fahrtkosten und den notwendigen Kosten für die Unterkunft als Werbungskosten.

BFH, Urteil vom 4.4.2006, Az. VI R 44/03, BB 2006, 1253