Geldspielautomatenumsätze sind wahrscheinlich umsatzsteuerfrei

Mit Beschluss vom 30.November 2000 hat der BFH entschieden, es sei ernstlich zweifelhaft, ob Geldspielautomatenumsätze der Umsatzsteuer unterliegen. Es sei möglich, dass sich die Unternehmer für die Steuerfreiheit von Geldspielautomatenumsätzen auf Art.13 der 6. EGrichtlinie berufen können. Entsprechende Steuerbescheide müssen also offen gehalten werden. Die Verfahren ruhen auf Antrag. Aussetzung der Vollziehung gewährt die Finanzverwaltung gegen Sicherheitsleistung.

OFD Erfurt v. 9.8.01 (S 7200 A-02-St 341) in Umsatzsteuerrundschau 2001 S.556. Urteil des FG Münster v. 26.10.01 (5 K 4280/00 Urev. eingel.; Az. des BFH: V R 7/02) in DStRE 2002 S.704.