Fristverlängerung für die Abgabe der Steuererklärung

Erstellt ein Steuerberater für seinen Mandanten die Steuererklärung für das Veranlagungsjahr 2005, verlängert sich die Abgabefrist ohne besonderen Antrag bis zum 31.12.2006. In begründeten Einzelfällen kann die Abgabefrist auf Antrag sogar bis zum 28.2.2007 verlängert werden. Grundsätzlich sind die Steuererklärungen für das Jahr 2005 von Steuerpflichtigen, die diese ohne einen zur geschäftsmäßigen Hilfeleistung in Steuersachen Befugten erstellen, aber spätestens bis zum 31.5.2006 abzugeben.

Zu beachten ist, dass das Hinausschieben der Abgabefrist über das Jahresende hinaus auch Auswirkungen auf die Festsetzungsfrist hat. Geht die Steuererklärung erst nach dem 31.12.2006 beim Finanzamt ein, läuft die Verjährungsfrist ein Jahr länger.

Gleich lautende Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder vom 23.2.2006, unter www.iww.de, Abrufnr. 060807