Fristenfalle 31.Dezember i.V.m. der Betriebskostenabrechnung

Vermieter müssen die Betriebskosten innerhalb eines Jahres abrechnen, denn sonst verlieren sie den Nachzahlungsanspruch (§ 556 Abs.3 BGB). Die Betriebskostenabrechnung für das Jahr 2003 muss den Mietern aufgrund des Mietrechtsreformgesetzes also spätestens am 31.Dezember 2004 zugehen.

Wegen der Bedeutung der Frist sollten Nachweise über die fristgerechte Zustellung archiviert werden, beispielsweise durch persönliche Zustellung gegen Empfangsbescheinigung oder durch Übersendung per Einschreiben mit Rückschein.