Fristenfalle 31.12.03 i.V.m. der Betriebskostenabrechnung

Vermieter müssen die Betriebskosten jetzt innerhalb eines Jahres abrechnen, sonst verlieren sie den Nachzahlungsanspruch (§ 556 Abs.3 BGB i.d.F. des Mietrechtsreformgesetzes). Die Betriebskostenabrechnung für das Jahr 2002 muss den Mietern also spätestens am 31.Dezember 2003 zugehen. Viele private Hauseigentümer werden diese neue Vorschrift voraussichtlich übersehen und dadurch in Einzelfällen viel Geld verlieren.

Wegen der Bedeutung der Frist sollten Nachweise über die fristgerechte Zustellung archiviert werden, beispielsweise durch persönliche Zustellung gegen Empfangsbescheinigung oder durch Übersendung per Einschreiben mit Rückschein.