Freiwillige Weiterversicherung in der Arbeitslosenversicherung

Den Antrag auf freiwillige Weiterversicherung in der Arbeitslosenversicherung ab dem 1.2.2006 können stellen: Pflegepersonen, die Angehörige, die den Pflegestufen I bis III zugeordnet sind, mit einem zeitlichen Umfang von wenigsten 14 Stunden wöchentlich pflegen; selbstständig Tätige, deren Tätigkeit mindestens 15 Stunden wöchentlich umfasst und Arbeitnehmer, die eine Beschäftigung im Ausland außerhalb der EU oder assoziierten Staaten - wie z.B. Island und Norwegen - ausüben. Folgende Voraussetzungen müssen allerdings erfüllt sein:

• Innerhalb der letzten 24 Monate vor Aufnahme der Tätigkeit muss der Antragsteller mindestens zwölf Monate pflichtversichert gewesen sein oder eine so genannte Entgeltersatzleistung (z.B. Arbeitslosengeld) bezogen haben. Keine Rolle spielt, ob es sich um ein durchgehend versicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis gehandelt hat oder ob einzelne Beschäftigungen lediglich zusammengerechnet werden.

• Der Antrag muss bei der jeweiligen Agentur für Arbeit am Wohnort des Antragstellers innerhalb eines Monats nach Aufnahme der Tätigkeit eingehen. Geht er später ein, besteht kein Anspruch mehr (Ausschlussfrist).

• Für Selbstständige und Auslandsbeschäftigte ist diese Möglichkeit zunächst bis zum 31.12.2010 befristet. • Die Höhe der Beiträge ist unabhängig vom individuellen Einkommen und beträgt monatlich für das Jahr 2006 für:

Pflegepersonen (West): 15,93 EUR
Pflegepersonen (Ost): 13,42 EUR
Selbstständige (West): 39,81 EUR
Selbstständige (Ost): 33,56 EUR
Auslandsbeschäftigte (West/Ost): 39,81 EUR

Die Bezugsgröße richtet sich hier nach dem Tätigkeitsgebiet und die Leistungshöhe grundsätzlich nach dem früheren versicherungspflichtigen Entgelt.

• Die monatliche Beitragszahlung wird am 1. des Monats fällig. Es besteht auch die Möglichkeit der Zahlung eines Jahresbeitrags. Der Beitrag ist vom freiwillig Versicherten allein zu tragen.