Freistellungsaufträge Abwicklung jetzt online

Die Erteilung oder Änderung eines Freistellungsauftrags ist jetzt auch online möglich. Die Abwicklung kann mit dem banküblichen gesicherten PIN- /TANverfahren erfolgen. Hierzu wird zur Identifikation des Kunden die PIN verwendet und die Unterschrift durch die TAN ersetzt.

BMF, Schreiben vom 13.12.2005, Az. IV C 1 - S 2404 - 31/05, DB 2005, 2781