Freibetrag auf Lohnsteuerkarte bindet nicht

Die Höhe der auf der Lohnsteuerkarte eingetragenen Werbungskosten ist für die spätere Veranlagung nicht bindend. Der Freibetrag steht kraft Gesetz unter dem Vorbehalt der Nachprüfung. Eine Bindung des Finanzamts kommt nicht in Betracht. Im Urteilsfall ging es um die Entfernung der Fahrten zwischen Wohnung und Arbeit, die im Rahmen der Veranlagung gekürzt wurde.

BFHbeschluss vom 10.4.2007, Az. VI B 134/06, unter www.iww.de, Abrufnr. 071951